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Dashcam als Beweis anerkannt

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Wenn´s im Straßenverkehr kracht, sollte der erste Gedanke sein: Hoffentlich ist niemand zu Schaden gekommen. Ein nächster Gedanke ist dann aber: Wer war nun schuld? Oft steht Aussage gegen Aussage. Einfach wäre es, diese Fragen zu beantworten, wenn der Unfall filmisch festgehalten ist. Das machen solche sogenannten Dashcams. In anderen Ländern längst normal inklusive der Verwendung vor Gericht. Bei uns bisher noch nicht zulässig, der Bundesgerichtshof hat heute aber entschieden: Als Beweismittel kommt die Dashcam ab sofort in Frage.