Folge uns:

Freigänger-Katzen müssen eingesperrt werden

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Der Rhein-Neckar-Kreis hat für die Stadt Walldorf eine Verordnung erlassen, um den Brutbestand in der Region zu schützen. Demnach müssen Halter von Freigänger-Katzen ihre Haustiere ab dem 1. April bis Ende August zu Hause einsperren. Durch die Maßnahmen soll dem Aussterben der Haubenlerche entgegengewirkt werden. Die Betroffenen jedoch, können nur mit dem Kopf schütteln.