Folge uns:

Landesamt für Messwesen diskutiert

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Das Landesamt für Messwesen in Rheinland-Pfalz diskutierte heute… und zwar über Brote. Genauer: Halbe Brote. Das geltende Bundesgesetz besagt nämlich, dass halbe Brote vor dem Verkauf gewogen werden müssen, damit sichergestellt ist, dass man auch wirklich ein halbes Brot bezahlt. Wenn nicht garantiert werden kann, dass genau die Hälfte abgeschnitten wurde, kann das Brot auch nicht zum halben Preis verkauft werden. Sinnvoll oder völliger Irrsinn?