Das Landesamt für Messwesen in Rheinland-Pfalz diskutierte heute… und zwar über Brote. Genauer: Halbe Brote. Das geltende Bundesgesetz besagt nämlich, dass halbe Brote vor dem Verkauf gewogen werden müssen, damit sichergestellt ist, dass man auch wirklich ein halbes Brot bezahlt. Wenn nicht garantiert werden kann, dass genau die Hälfte abgeschnitten wurde, kann das Brot auch nicht zum halben Preis verkauft werden. Sinnvoll oder völliger Irrsinn?