Freigänger-Katzen müssen eingesperrt werden
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Der Rhein-Neckar-Kreis hat für die Stadt Walldorf eine Verordnung erlassen, um den Brutbestand in der Region zu schützen. Demnach müssen Halter von Freigänger-Katzen ihre Haustiere ab dem 1. April bis Ende August zu Hause einsperren. Durch die Maßnahmen soll dem Aussterben der Haubenlerche entgegengewirkt werden. Die Betroffenen jedoch, können nur mit dem Kopf schütteln.