Orange ist nicht gleich Orange
Das in etwa sagen die Richter des Bundesgerichtshof. Der Baumarkt OBI wollte seine typische Unternehmensfarbe exklusiv für sich beanspruchen. Zum Nachteil des Konkurrenten Hornbach mit Sitz im pfälzischen Bornheim.Doch der BGH sagt „Nee, is nich!” Warum, und welche Hürden es gibt, darüber hat Alessia Cataldo mit Patentanwalt Gustav Thews gesprochen.