Baden-Württemberg muss lockern

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Baden-Württembergs Regierung wollte die Alarmstufe einfrieren, und damit Maßnahmen wie die 2G-Regel im Einzelhandel beibehalten. Der Verwaltungsgerichtshof hat jetzt entschieden, dass das so nicht geht, und Winfried Kretschmann lockern muss. Wie es jetzt weitergeht, und wie Coronatests in Zukunft geregelt werden sollen, erfahrt ihr im Video.