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Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat Ende Mai für Wirbel gesorgt. Das Gericht hat entschieden, dass die Stadt Tübingen Steuern auf Einwegverpackungen erheben darf. Mit der Steuer soll unter anderem der Müll in der Innenstadt reduziert werden. Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf die RON-Region haben.

