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Fachanwalt erklärt Strafmaß nach Kindesmissbrauch

Mit Jürgen Möthrath, Fachanwalt für Strafrecht, haben wir uns noch genauer über den Fall unterhalten und unter anderem die Frage geklärt, warum der Mann für 90 Missbrauchsfälle „nur“ 3,5 Jahre in Haft muss.

 

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