In Gaiberg wurde der Bebauungsplan für ein Neubaugebiet auf einer ehemaligen Streuobstwiese im Eilverfahren durchgewunken; nach einer Klage des Naturschutzbundes BUND hat das Bundesverwaltungsgericht nun entschieden: Das ist nicht rechtens. Wir haben mit Bianca Räpple, Regionalgeschäftsführerin des BUND Rhein-Neckar-Odenwald, über den Fall gesprochen.