Hat ein Polizist einem Verdächtigen Cannabis untergeschoben oder nicht? Das Amtsgericht Mannheim hat sich in den vergangenen Wochen mit dieser Frage beschäftigt – und die hat es in sich. Denn das, worum es hier geht, die sogenannte Verfolgung Unschuldiger, kann allein bei minderschweren Fällen mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden. Heute ist das Urteil gefallen.
Keine Strafe trotz Beweismittel-Manipulation

