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Landau-Land muss straffälligen Flüchtling aufnehmen

Das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße hat heute im Eilverfahren entschieden: Die Verbandsgemeinde Landau-Land muss einen Intensivstraftäter aus Somalia aufnehmen. Derzeit sitzt der straffällige Flüchtling noch in Frankenthal in Haft, schon morgen soll er aber entlassen werden. Die Verbandsgemeinde hatte zuvor geklagt, da sie sich nicht in der Lage sieht, den Betroffenen aufgrund von zahlreichen Konflikten in einer Flüchtlingsunterkunft unterzubringen. Der Mann habe sogar gedroht “zu töten”. Wir haben uns mit dem Verbandsbürgermeister Torsten Blank über das Urteil unterhalten.

 

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