Die Reisewarnung für 160 Länder bleibt, und künftig könnte eine Quarantänepflicht für Rückkehrer drohen. Was bedeutet das für Arbeitnehmer? Müssen sie zusätzlichen Urlaub nehmen? Und haben sie Anspruch auf Lohnfortzahlung? Fachanwalt für Arbeitsrecht Frank Zander klärt auf.