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Ab 15. März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Rheinland-Pfalz. Beschäftigte von Kliniken, Arztpraxen, Rettungsdiensten und Pflegeheimen müssen bis dahin einen Impf- oder Genesenennachweis beim Arbeitgeber vorlegen. Inwiefern die Impfplicht im Widerspruch zu den geplanten Corona-Lockerungen steht, haben wir den rheinland-pfälzischen CDU-Fraktionsvorsitzenden Christian Baldauf gefragt.

