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Zu wenig zum Leben?

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Darf der Staat bei Hartz IV Empfängern weniger bezahlen als das Existenzminimum?
Das ist grob die Frage, mit der sich ab heute das Bundesverfassungsgericht befassen muss.
Bisherige Praxis ist: Verweigert der Arbeitslose Maßnahmen, wird die Leistung gekürzt… Im schlimmsten Fall bis auf 0 Euro, doch ist das in einem Sozialstaat in Ordnung und wie sieht die Metropolregion die Sache mit den Sanktionierungen? Romina Thieme, Lukas Föhr und Sven Marcinkowski berichten.