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Zu wenig zum Leben?

Darf der Staat bei Hartz IV Empfängern weniger bezahlen als das Existenzminimum?
Das ist grob die Frage, mit der sich ab heute das Bundesverfassungsgericht befassen muss.
Bisherige Praxis ist: Verweigert der Arbeitslose Maßnahmen, wird die Leistung gekürzt… Im schlimmsten Fall bis auf 0 Euro, doch ist das in einem Sozialstaat in Ordnung und wie sieht die Metropolregion die Sache mit den Sanktionierungen? Romina Thieme, Lukas Föhr und Sven Marcinkowski berichten.